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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Berlinwasser Holding GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BIKTG Bln setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 in Berliner Landesrecht um. Die technischen Anforderungen ergeben sich nach § 3 Absatz 3 BIKTG Bln aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung; diese beruht auf der europäischen Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://berlinwasser.de einschließlich der dort bereitgestellten Dokumente zum Herunterladen.

Nicht von dieser Erklärung erfasst sind die Websites der Konzerngesellschaften bluepartner GmbH, p2m berlin GmbH und pigadi GmbH sowie die weiteren Online-Angebote der Berliner Wasserbetriebe. Für diese gelten eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Die Webseiten selbst wurden nach den Vorgaben der BITV 2.0 entwickelt. Die Einschränkungen betreffen die zum Herunterladen bereitgestellten Dokumente sowie die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Dokumente zum Herunterladen (PDF)

Was betroffen ist: Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente – Geschäftsberichte, Entsprechenserklärungen zum Berliner Corporate Governance Kodex sowie der Verhaltenskodex – sind überwiegend nicht barrierefrei. Der Text dieser Dokumente ist zwar maschinenlesbar, die Dokumente sind jedoch nicht durchgängig so aufbereitet, dass Überschriftenebenen, Lesereihenfolge und insbesondere die Struktur von Tabellen an assistive Technologie weitergegeben werden. Betroffen sind vor allem die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalflussrechnungen in den Geschäftsberichten.

Wer betroffen ist: Blinde und sehbehinderte Menschen, die eine Vorlesesoftware oder eine Braillezeile nutzen, können den Inhalt dieser Dokumente nicht oder nur eingeschränkt erfassen. Tabellen ohne ausgezeichnete Kopfzeilen sind für sie praktisch nicht auswertbar.

Nicht erfüllte Anforderung: EN 301 549 V3.2.1, Kapitel 10 (Nicht-Web-Dokumente).

Barrierefreie Alternative: Wenn Sie ein Dokument in einer zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich an uns. Die Kontaktangaben stehen im Abschnitt „Barrieren melden“. Wir stellen Ihnen die gewünschten Inhalte in einem für Sie nutzbaren Format zur Verfügung – etwa als strukturiertes Textdokument oder als Auszug der benötigten Angaben.

Was wir tun: Wir prüfen, wie unser interner Erstellungsprozess angepasst werden kann, damit Dokumente künftig barrierefrei bereitgestellt werden. Ob und bis wann eine vollständige Umstellung möglich ist, können wir derzeit nicht verbindlich sagen. Unabhängig davon erhalten Sie jedes dieser Dokumente auf Anfrage in einer zugänglichen Form.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache

Was fehlt: Auf dieser Website stehen die nach § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0 vorgeschriebenen Erläuterungen weder in Deutscher Gebärdensprache noch in Leichter Sprache zur Verfügung. Das betrifft die Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Website, die Hinweise zur Navigation, die Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Hinweise auf weitere Angebote in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Wer betroffen ist: Gehörlose und hörbehinderte Menschen, die Deutsche Gebärdensprache als Erstsprache nutzen, sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen können sich die Inhalte dieser Website nicht in der für sie zugänglichen Form erschließen.

Nicht erfüllte Anforderung: § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0, anwendbar nach § 4 Absatz 6 BIKTG Bln.

Barrierefreie Alternative: Wir informieren Sie gerne persönlich über unser Unternehmen und die Inhalte dieser Erklärung. Sie erreichen uns unter den im Abschnitt „Barrieren melden“ genannten Kontaktdaten. Auf Wunsch vermitteln wir einen Gesprächstermin unter Hinzuziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers.

Was wir tun: Ob und bis wann Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitgestellt werden können, ist derzeit offen. Wir können dazu keine Zusage machen. Solange diese Erläuterungen fehlen, gilt die vorstehend beschriebene persönliche Auskunft als Alternative; sie steht Ihnen jederzeit offen.

Unverhältnismäßige Belastung

Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 4 Absatz 3 BIKTG Bln nicht geltend gemacht.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte werden keine Ausnahmen nach § 4 Absatz 5 BIKTG Bln geltend gemacht. Das schließt die älteren Geschäftsberichte ausdrücklich ein: Wir berufen uns für sie nicht auf die Ausnahme für Archivinhalte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2026 erstellt. Sie ersetzt die Fassung vom 28.05.2025.

Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung der Berlinwasser Holding GmbH nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523. Die Selbstbewertung wurde am 18.08.2026 anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 V3.2.1 durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.08.2026 überprüft. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung dieser Website.

Barrieren melden: Kontakt und Feedback

Ihnen ist auf https://berlinwasser.de eine Barriere aufgefallen? Oder benötigen Sie ein Dokument in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen weiter und stellen Ihnen die gewünschten Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.

Berlinwasser Holding GmbH
Unternehmenskommunikation
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin
Telefon: +49 30 8644-0

Wir antworten Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir auf Ihre Meldung nicht innerhalb eines Monats antworten oder Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden. Sie ist nach § 6 BIKTG Bln zuständig und unterstützt Sie dabei, Ihr Recht auf digitale Barrierefreiheit durchzusetzen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90223-1515

Informationen zum Verfahren und ein barrierefreies Kontaktformular finden Sie unter: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/aufgaben/durchsetzungsverfahren/

Unsere Verpflichtung

Wir haben das Ziel, unsere digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, und lassen Ihre Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen.